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Solaranlage: Neue Regelungen für Strom von Balkon, Terrasse und Garagendach

Sie haben ein sonniges Plätzchen auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garagendach? Dann können Sie sich etwas unabhängiger von den Energiepreisen machen. Auch als Mieter und Mieterin. Mit einem kleinen Stecker-Solargerät können Sie aus Sonnenlicht Strom erzeugen und dadurch Stromkosten einsparen. Wir informieren über die neuen Regelungen, die geplant sind.

Stecker-Solargerät am Balkon

Das Wichtigste in Kürze

  1. Mit Stecker-Solargeräten lässt sich Strom für den Eigenbedarf produzieren und im Haushalt verbrauchen.
  2. Die Geräte können selbst angebaut und angeschlossen werden. Dafür kommen Balkonbrüstungen, Garagendächer, Terrassen und Gärten infrage.
  3. Auch Mieterinnen und Mieter können selbst Solarstrom erzeugen, wenn sie die Zustimmung des Vermietenden einholen.
  4. Die Installation und Inbetriebnahme der Mini-Solarkraftwerke soll bald einfacher sein.
  5. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg und die Hamburger Energielotsen unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, Sonnenenergie in ihrem Zuhause optimal zu nutzen. Im Mai finden kostenfreie Beratungswochen zur Solarenergie statt. Mehr Informationen gibt es an der Telefonhotline der Hamburger Energielotsen unter (040) 24832-250.
Stand: 30.04.2024

Ein Stecker-Solargerät ist die einfachste Methode, um eigenen, erneuerbaren Strom zu erzeugen. Ob Mini-Solarkraftwerk, Balkonanlage, Plug-&-Play-Anlage oder Guerilla-PV – es gibt mehrere Bezeichnungen für diese kleinen Geräte. Gemeint ist jedoch immer das Gleiche: Der Strom aus dem Steckersolargerät fließt nach der Erzeugung zum Fernseher, Kühlschrank, Notebook oder anderen elektronischen Geräten, die bei Ihnen an der Steckdose hängen. So können Sie Ihren jährlichen Stromkosten senken. Das Gerät besteht aus einem oder zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Kabel für die Steckdose.

Das eigentlich einfache Prinzip „in die Steckdose und von der Sonne profitieren“ wurde bislang durch erhebliche bürokratische Hürden bei der Inbetriebnahme solcher Mini-Kraftwerke stark verkompliziert. Diese werden seitens der Politik nun größtenteils beseitigt. 

Was soll sich für die Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten ändern?

  • Sie müssen Ihr Stecker-Solargerät nicht mehr beim lokalen Betreiber Ihres Stromnetzes anmelden. Die Anmeldung im sogenannten Marktstammdatenregister wurde bereits Anfang April deutlich vereinfacht; hier müssen Sie nur noch wenige Daten übermitteln.
  • Sie benötigen keinen Zweirichtungszähler (digitaler Stromzähler) mehr, um ein Balkonkraftwerk anzuschließen. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin einen alten Zähler nutzen, der dann einfach rückwärts läuft, wenn Strom eingespeist wird. Das senkt die Strommenge, für die Sie zahlen müssen. Das gilt jedoch nur für die Zeit zwischen der Anschaffung des Steckersolar-Gerätes und dem Zählertausch, der durch den Netzbetreiber erfolgt.
  • Balkonsolaranlagen dürfen leistungsfähiger sein. Derzeit werden Steckersolar-Geräte angeboten, die einen 800 Watt Wechselrichter enthalten, jedoch durch den Hersteller auf den bislang gültigen Grenzwert von 600 Watt gedrosselt sind. Zukünftig können auch Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt (2.000 Watt) und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere vereinfacht angemeldet werden.
  • Die Solarkraftwerke sollen zukünftig mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen – so wie er auch bei anderen elektrischen Geräten üblich ist. Bisher war eine spezielle Einspeisesteckdose erforderlich.

Außerdem sollen laut einem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz Vermieter und Vermieterinnen die Installation einer Mini-PV-Anlage nicht mehr mit ungerechtfertigten Gründen und überzogenen Auflagen untersagen können.

Wichtig zu wissen

Achtung, die geänderten Regelungen treten erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Es gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wenn Sie rechtlich auf der ganz sicheren Seite sein wollen, sollten Sie mit Anschaffung und Inbetriebnahme Ihres Stecker-Solargeräts also auf das formelle Inkrafttreten warten. 

Bei den beiden letzten Punkten (Leistung und Schukostecker) wird es allerdings noch länger einen Unsicherheitsfaktor geben: Expertengremien beraten schon länger über die technischen Vorgaben für Steckersolaranlagen, damit ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann. Veränderungen an den entsprechenden Normen (VDE-Norm) werden erwartet, bis zur tatsächlichen Umsetzung können allerdings noch einige Monate vergehen. 

Lohnen sich Stecker-Solargeräte?

Mit den vereinfachten Vorgaben werden Stecker-Solargeräte wirtschaftlicher. Die Anschaffungskosten für ein solches Gerät betragen nur einen Bruchteil von denen einer klassischen Solaranlage auf dem Dach. Insgesamt richten sich die Kosten nach Leistung, Beschaffenheit und Art der Montage; sie liegen etwa zwischen 300 und 800 Euro

Erzeugen lassen sich pro Jahr je nach Größe und Standort 200 bis 600 Kilowattstunden Sonnenstrom. Pro Jahr sparen Sie also etwa 60 bis 160 Euro an Stromkosten. Die Kosten für die Anschaffung haben Sie damit bereits nach fünf bis zehn Jahren wieder drin. Dabei können Sie die Geräte 20 Jahre und länger nutzen. 

Der Stecker-Solar-Simulator der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit ei­nem Stecker-Solar­gerät am Balkon, an der Haus­wand oder auf dem Dach ein­sparen können.

Grundsätzlich gilt: Je mehr des selbst erzeugten Stroms Sie selbst verbrauchen, desto rentabler ist Ihr Mini-Kraftwerk.

Unser Tipp

Erfahren Sie, welche Balkon-Solar­anlagen besonders effizient Strom erzeugen, wie gut die Geräte Sturm und Hagel trotzen und wie leicht sich die Anlagen montieren lassen. Mit den Test­ergeb­nissen der Stiftung Warentest finden Sie das beste Stecker-Solargerät. Getestet wurden acht Balkon-Solar­anlagen mit einer Leistung von 600 Watt (auch 800 Watt sind möglich). Die Balkonkraft­werke kosten zwischen 500 und 900 Euro. ⇒ Zu den Testergebnissen

Worauf ist bei der Installation eines Stecker-Solargeräts grundsätzlich zu achten?

  • Klären Sie vorab immer, ob die Photovoltaikmodule überhaupt angebracht oder aufgestellt werden dürfen – und zwar an dem von Ihnen vorgesehenen Ort. In einigen Fällen kann eine Anbringung verboten sein, zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden. 
  • Bei der Installation eines Geräts auf einem hoch gelegenen Balkon sollten Sie gegebenenfalls keine Standard-Module mit Glas, sondern lieber deutlich kleinere und leichtere Solarmodule aus Kunststoff verwenden.
  • Ein typisches Solarmodul ist etwa 1,15 Meter mal 1,75 Meter groß. Sie sollten es möglichst unverschattet zur Sonne anbringen oder aufstellen.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass bei der Montage eines Stecker-Solargeräts Balkon, Fassade oder Dach nicht beschädigt werden. 
  • Nehmen Sie die Anlage in Ihre Hausrats- und Haftpflichtversicherung auf. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob dies möglich ist. 

Unser Angebot

Unsere Energieberatung hilft Ihnen dabei, Sonnenenergie in Ihrem Zuhause optimal zu nutzen: am Telefon, per Videochat oder in einem persönlichen Gespräch in der Verbraucherzentrale – falls sinnvoll, auch bei Ihnen zu Hause. Unsere Fachleute beraten Sie anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen erhalten Sie an der Telefon-Hotline der Hamburger Energielotsen unter (040) 24832-250.

Über die Energieberatung

Die Beratungen der Verbraucherzentrale Hamburg werden überwiegend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Im Rahmen des Kooperationsangebotes „Hamburger Energielotsen“ sind die Zuhause-Beratungen für Hamburger Haushalte kostenfrei.

Die Telefonberatung der Hamburger Energielotsen wird von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die Hamburger Energielotsen sind eine Kooperation von Zebau gGmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Handwerkskammer Hamburg und arbeiten im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.

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